Warum können wir keine Hunde nach Österreich vermitteln?
Eine rechtliche Betrachtung
Seit Anfang 2019 stehen deutsche Tierschutzvereine vor einer nahezu unüberwindbaren Hürde, wenn es um die Vermittlung nach Österreich geht. Eine Gesetzesänderung im österreichischen Tierschutzgesetz hat die Bedingungen für die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland drastisch verschärft.
Diese Neuregelungen sehen unter anderem vor, dass Tiere, die aus dem Ausland nach Österreich gebracht werden, für mindestens drei Tage in einer speziellen, behördlich genehmigten Einrichtung untergebracht werden müssen. Diese Anforderung stellt für viele deutsche Tierschutzvereine, die in der Regel keine eigenen Einrichtungen in Österreich betreiben, eine große Herausforderung dar.
Zusätzlich erschwert wird die Situation durch die Einführung einer Bewilligungspflicht für die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland. Diese Bewilligung ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden und stellt somit eine weitere Hürde für deutsche Tierschutzvereine dar.
Die Folge dieser Gesetzesänderung ist ein faktischer Stopp der Vermittlung nach Österreich für viele deutsche Tierschutzorganisationen. Zahlreiche Vereine haben ihre Vermittlungsaktivitäten nach Österreich eingestellt, da sie die neuen Anforderungen nicht erfüllen können oder wollen.